Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites und Apps, barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Personen mit Behinderungen, einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • E-Commerce und Online-Handel: Online-Shops müssen sicherstellen, dass der gesamte Bestellprozess barrierefrei ist.
  • Finanzdienstleistungen: Banken und Versicherungen sind verpflichtet, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten.
  • Telekommunikation: Anbieter müssen ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei bereitstellen.
  • Transport und Reisen: Websites für Reisebuchungen und Transportdienstleistungen müssen barrierefrei sein.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Nutzern, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, auf die Inhalte und Funktionen zuzugreifen. Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und umfassen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation und alle Funktionen sollten per Tastatur oder anderen Hilfsmitteln bedienbar sein.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung müssen klar und verständlich sein.
  • Robustheit: Die Website sollte mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien kompatibel sein.

Unternehmen sollten ihre Websites rechtzeitig überprüfen und anpassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.